Zweitmeinung

Sicherheit durch eine unabhängige medizinische Einschätzung

Vor geplanten Operationen kann eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung helfen, Therapieentscheidungen sicher und fundiert zu treffen. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben bei bestimmten planbaren Eingriffen einen gesetzlichen Anspruch auf eine medizinische Zweitmeinung gemäß § 27b SGB V.

In der Praxis für Neurochirurgie Lippstadt beraten wir Sie unabhängig, individuell und auf Grundlage aktueller medizinischer Standards. Ziel ist es, gemeinsam die für Sie passende Behandlung zu finden – konservativ oder operativ.

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Ihnen wurde eine Operation an der Wirbelsäule empfohlen und Sie sind unsicher, ob dieser Eingriff wirklich notwendig ist? Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung kann helfen, Beschwerden, Befunde und Behandlungsmöglichkeiten objektiv einzuordnen und die richtige Entscheidung zu treffen.

In unserer Praxis für Neurochirurgie in Lippstadt nehmen wir uns Zeit für eine sorgfältige Untersuchung, die persönliche Beratung und die individuelle Bewertung Ihrer MRT-, CT- oder Röntgenbefunde. Dabei steht nicht allein das Bild, sondern vor allem Ihre Beschwerden, Ihre Lebensqualität und Ihre persönliche Situation im Mittelpunkt.

Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zugelassene Praxis für das Zweitmeinungsverfahren „Eingriffe an der Wirbelsäule“ beraten wir gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten unabhängig und nach aktuellen medizinischen Standards. Häufig bestehen auch konservative oder minimalinvasive Alternativen, die vor einer Operation berücksichtigt werden sollten.

Die Einholung einer Zweitmeinung ist für gesetzlich Versicherte grundsätzlich kostenfrei.

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Mit zunehmendem Alter zeigen viele Menschen Verschleiß- und Alterungserscheinungen der Wirbelsäule, sogenannte degenerative Veränderungen – oft auch dann, wenn kaum oder gar keine Beschwerden bestehen. Auffällige MRT-, CT- oder Röntgenbefunde bedeuten daher nicht automatisch, dass diese tatsächlich die Ursache der Beschwerden sind oder eine Operation notwendig machen.

Die entscheidende Aufgabe besteht darin, die Beschwerden, die körperliche Untersuchung und die bildgebenden Befunde sorgfältig miteinander abzugleichen. Erst wenn eindeutig nachvollziehbar ist, dass die festgestellten Veränderungen tatsächlich für die Beschwerden verantwortlich sind, sollte gemeinsam geprüft werden, ob eine Operation sinnvoll ist und der Nutzen die möglichen Risiken des Eingriffs rechtfertigt.

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Nicht jede Veränderung der Wirbelsäule muss operiert werden. Häufig bestehen zunächst konservative oder minimalinvasive Behandlungsmöglichkeiten, die noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Dazu gehören unter anderem die minimalinvasive Schmerztherapie, physiotherapeutische Maßnahmen oder gezielte Krankengymnastik. In vielen Fällen lassen sich Beschwerden hierdurch deutlich lindern oder sogar dauerhaft verbessern.

Eine sorgfältige zweite Beurteilung kann zudem helfen, Beschwerden und Befunde neu einzuordnen. Nicht selten zeigt sich dabei, dass die Wirbelsäule beziehungsweise sichtbare Verschleißveränderungen gar nicht die eigentliche Ursache der Beschwerden sind.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:

  • keine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt wurde,
  • sich die Beurteilung ausschließlich auf MRT- oder Röntgenbilder stützt,
  • eine Operation empfohlen wird, ohne dass ein persönliches Gespräch stattgefunden hat,
  • oder unnötiger zeitlicher Druck aufgebaut wird.

Eine seriöse Therapieentscheidung sollte immer auf einer sorgfältigen Untersuchung, einer verständlichen Beratung und einer individuellen Bewertung Ihrer Beschwerden basieren.

Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zugelassene Praxis für das Zweitmeinungsverfahren „Eingriffe an der Wirbelsäule“ berate ich Sie unabhängig und individuell zu einer bereits empfohlenen Operation.

Im Rahmen einer ausführlichen Untersuchung und persönlichen Beratung prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, ob der vorgeschlagene Eingriff medizinisch sinnvoll ist oder ob möglicherweise konservative beziehungsweise minimalinvasive Alternativen infrage kommen.

Sollte sich die ursprüngliche Operations-Empfehlung bestätigen, kann eine Zweitmeinung zusätzlich dabei helfen, mehr Sicherheit und Vertrauen in die anstehende Behandlung zu gewinnen.

Die Einholung einer Zweitmeinung ist für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten grundsätzlich kostenfrei.